IFS 7 - Kein neuer, ein überarbeiteter Standard

von Dietzinger und Partner

Seit 01.03.2021 ist es für Lebensmittelunternehmen möglich, sich nach IFS Food Version 7 zertifizieren zu lassen, ab 01.07.2021 ist dies verpflichtend. Neu ist v.a. die Änderung der Rahmenbedingungen, inhaltlich ist wenig passiert, einige Anforderungen wurden verständlicher und klarer definiert.

Künftig benötigt jedes IFS Food zertifizierte Unternehmen im Europäischem Wirtschaftsraum eine Global location number (GLN, 13-stelliger Strichcode), auch solche, die bisher für ihre Geschäftstätigkeiten keine benötigten. Dadurch entstehen zusätzlich, wenn auch geringe Kosten. Da eine GLN immer nur einem Standort zugeordnet werden kann, benötigen Unternehmen mit mehreren Standorten pro Zertifizierungsstandort mindestens eine separate GLN.

Ebenso erfolgt mindestens eines von drei Audits verpflichtend unangekündigt, freiwillig jedes.

Einige Fragen wurden gelöscht, die Inhalte kommen aber an anderer Stelle wieder ins Spiel, gelöscht wurde also in Wirklichkeit nichts. Somit gibt es in Summe deutlich weniger Fragen (-15%), in Wirklichkeit wurden aber nur einige Punkte zusammengefasst, was die Lesbarkeit erschwert.

Die B-Bewertung wird zu einem Point of attention mit Möglichkeit zur Verbesserung, Punkteabzüge gibt es trotzdem. Abweichungen sind nun gleich mit C zu bewerten, was in Kombination mit der verringerten Anzahl an Fragen definitiv zu schlechteren Auditergebnissen führen wird. Bei den 10 KO-Fragen ist keine B-Bewertung möglich, nur A, C oder KO.

Im KO Nr. 9 ist nun eine Kunden- und Verbraucherinformationspflicht gefordert, Details dazu sind aber nicht genannt.

Auf Grund der Anforderungen des GFSI ist nun eine Lebensmittelsicherheitskultur gefordert, dieser Begriff scheint aktuell auch in den EU-Gesetzen auf (EU VO 2021/382).

Die Prinzipien des Audits werden reduziert auf die Managementprozesse zur Erreichung der Produktkonformität. Das kann sich z.B. beziehen auf den Beschaffungsablauf, die Bewertung durch die oberste Leitung oder die Reklamationsbearbeitung. Die Bewertung der Produkte an sich und der herstellungsbezogenen Anforderungen erfolgt nach den Prinzipien der „Inspektion“.

Im Bereich HACCP ist nun von anderen Kontrollmaßnahmen und kritischen Kontrollpunkte die Rede.

Klar ist nun, dass Lieferanten und externe Dienstleister nicht zwingend nach IFS zertifiziert sein müssen. Es können auch andere GFSI-anerkannte Standards akzeptiert werden oder andere Möglichkeiten zur Lieferantenqualifizierung wie beispielsweise Lieferantenaudits angewandt werden.

Gerne unterstützen wir Unternehmen in der praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen und am Weg zu einer erfolgreichen Zertifizierung nach IFS 7.

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